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Grundstückseigentümer*innen, die ihren Garten mit Frischwasser bewässern, können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren für das als Gießwasser benutzte Frischwasser befreit werden.

Frischwasser, das zum Befüllen von Schwimmbecken (Pools) verwendet wird, wird durch den Gebrauch zu Schmutzwasser und muss über die kommunalen Abwasseranlagen entsorgt werden. Für dieses Wasser kann keine Schmutzwassergebührenermäßigung beantragt werden.


Allgemeine Informationen zu Gartenwasserzählern

Die Schmutzwassergebühren werden von der Stadt Essen standardmäßig für das gesamte Leitungswasser (Frischwasserbezug) erhoben, das über den normalen Hauswasserzähler erfasst wird. Wird das Leitungswasser jedoch zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen verwendet, versickert es im Boden und fließt nicht in die Kanalisation. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und auf Antrag von der Gesamtwassermenge abgezogen werden, die Grundlage für die Schmutzwassergebühren ist.

Viele Hausbesitzer überschätzen ihren Gießwasserbedarf. Bitte beachten Sie, dass erst eintausend Liter einen Kubikmeter ergeben (zur Verdeutlichung: das sind einhundert Zehn-Liter-Gießkannen). Für jeden Kubikmeter Wasser, der nachweislich nicht in die Kanalisation geleitet wird, ergibt sich eine Ersparnis von derzeit 3,58 Euro.

Was muss ich bei einem Gartenwasserzähler beachten?

Die nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen sind durch einen fest installierten, analogen Zwischenzähler nachzuweisen. Ein Zwischenzähler ist im Fachhandel erhältlich. Er muss nicht geeicht sein. Der Einbau, das Ablesen sowie die Übermittlung der Werte an die Stadt Essen liegen in Ihrer Verantwortung. Die Stadtwerke Essen sind an diesem Prozess nicht beteiligt. 

Was ist ein fest installierter, analoger Gartenwasserzähler?

Der Zwischenzähler ist fest in die Rohrleitung einzubauen. Bei baulichen oder anderen Hindernissen können auch Aufschraubzähler verwendet werden. 

Der Zwischenzähler muss analog sein. Elektronische Aufsteckzähler werden wegen ihrer generellen Fehleranfälligkeit (Feuchtigkeit im Batteriekasten, nur geringer Messbereich ohne Nachweis für einen Rücksprung auf 0 usw.) und der vielfältigen Fehlerquellen in der Bedienung (Wechsel zwischen Total 1 und 2 innerhalb einer Ableseperiode, Vorgabe unterschiedlicher Maßeinheiten (Liter oder Galonen) usw.) nicht als geeignete Messeinrichtung anerkannt.

Wenn Sie derzeit einen elektronischen Aufsteckzähler verwenden, werden Ihre Messungen mit dem bisherigen Zähler noch für die Gartensaison 2024 berücksichtigt. Ab dem Jahr 2025 muss dieser Zähler jedoch durch einen geeigneten analogen Zähler ersetzt werden.

Welche Frischwassernutzung kann über den Zwischenzähler berücksichtigt werden?

Die über den Zwischenzähler nachgewiesenen Wassermengen dienen ausschließlich der Garten- und Rasenbewässerung, der Befüllung von Gartenteichen (einschließlich Schwimmteichen) sowie der Befüllung von nicht fest installierten Schwimmbecken ohne Verwendung von chemischen Zusätzen im „Badewasser“.

Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Füllung von fest installierten Schwimmbecken o.ä. dient, ist nicht möglich, da dieses Wasser nach seiner Verwendung einleitungspflichtiges Abwasser darstellt und über die Kanalisation entsorgt wird.

Vor diesem Hintergrund darf das zur Befüllung der oben genannten Schwimmbecken verwendete Frischwasser nicht über den Gartenzwischenzähler entnommen werden. Für Frischwasser, das für derartige Schwimmbecken verwendet wird, ist keine Gebührenreduzierung möglich.

Nach Ersteinbau (einmalig)

Den erstmaligen Einbau eines Zwischenzählers für die Gartenbewässerung müssen Sie bei der Stadt Essen anzeigen. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular „Antrag auf Gebührenbefreiung für nicht eingeleitete Wassermengen“ unter www.essen.de/gartenwasser.

Für den Antrag benötigen Sie

  • die Einheitswertnummer Ihres Grundstückes,
  • die Zählernummer des Zwischenzählers,
  • ein Foto vom Zählerstand des installierten Zwischenzählers und
  • das Datum der Inbetriebnahme.
  • Wenn Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.

Nach Abschluss der Gartensaison (jährlich)

Nach Abschluss der Gartensaison, also ca. Ende Oktober/Anfang November, übermitteln Sie den Zählerstand Ihres Zwischenzählers zusammen mit einem Foto des abgelesenen Zählers an die Stadt Essen. Sollten Sie mehrere Zwischenzähler installiert haben, machen Sie diese Angaben bitte pro Zähler.

Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular „Antrag auf Gebührenbefreiung für nicht eingeleitete Wassermengen“ unter www.essen.de/gartenwasser.

Für den Antrag benötigen Sie

  • die Einheitswertnummer des Grundstückes,
  • die Zählernummer des Zwischenzählers,
  • ein Foto vom Zählerstand des installierten Zwischenzählers und
  • die Angabe des Ablesedatums.

Die sich ergebende Differenz (im Garten versickertes Wasser) wird dann im nächsten Jahr im Bescheid über Grundbesitzabgaben bei der Schmutzwassergebühr mindernd berücksichtigt. Die abgesetzte Menge wird Ihnen im Bescheid für das Folgejahr wie folgt ausgewiesen:

Beispiel:

Abgabenart Wert Gebühren-/Hebesatz Betrag
Schmutzwasser      
Schmutzwassergebühr 109,00    
Abschlag auf Wert: - 8,00    
Summe: 101,00 m³ 3,39 342,39 €

 

Hier noch einmal die notwendigen Schritte: 

  1. Kauf eines handelsüblichen analogen Zwischenzählers
  2. Fester Einbau des Zählers
  3. Anzeige der Installation beim städtischen Steueramt (essen.de/gartenwasser)
  4. Jährliche Ablesung des Zwischenzählers am Ende der Gartensaison
  5. Jährliche Übermittlung des Zählerstandes mit Foto des Zählers über das Online-Formular an das Stadtsteueramt

Der Bescheid über Grundbesitzabgaben des Folgejahres enthält die reduzierte Schmutzwassermenge



Ein Zwischenzähler für die Entnahmestelle der Gartenbewässerung kostet im Fachhandel ca. 30,00 € zuzüglich eventuell anfallender Einbaukosten.


Zuständige Einrichtung
Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21410
Fax: +49 201 88-21480