Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Neuschaffung und Herrichtung von Wohnraum, sowie den Ankauf von Zweckbindungen an Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Die Stadt Essen (Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement) ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen.
- Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine (RL MoWo)
(Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.Mai 2022)
Weitere Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung: - Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
- Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie-RL Mod)
Die geförderten Wohnungen sind zweckzubinden.
Die Zielgruppe bilden Schutzsuchende aus der Ukraine im Sinne des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 04.03.2022, die Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 18 WFNG NRW haben.
Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne.
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter "Weiterführende Links".
Art und Umfang der bei Antragstellung beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.
Die Beratung ist immer gebührenfrei.
Für die Bewilligung der Fördermittel ist eine Gebühr zu zahlen.
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Die Förderzusage wird unwirksam, wenn mit der Ausführung der Fördermaßnahme nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Förderzusage begonnen wurde oder bei angekauften Zweckbindungen innerhalb der ersten drei Monate nach Erteilung der Förderzusage kein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Vor Einreichen eines Förderantrages sollten Sie sich kostenlos im Fachbereich Wohnungsbaufinanzierung beraten lassen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Wohnungsbaufinanzierung
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-68422
- Fax: +49 201 88-9168422
- E-Mail: wohnungsbaufinanzierung@amt68.essen.de
- Weiterführende Links
- Mietwohnraumförderung - Neuschaffung von Mietwohnraum für Schutzsuchende aus der Ukraine
- Herrichtung von Wohnungen für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine
- Ankauf von Zweckbindungen für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine