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Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen der antragstellenden Person / des Partners / der Partnerin unter 25 Jahren gegenüber mindestens einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft machen.


Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 


Unterlagen

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Verfahrensablauf

Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.

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zur Anmeldung
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen der Antragstellerin/des Antragstellers/des Partners/der Partnerin unter 25 Jahren gegenüber mindestens einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH4)

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Bürgergeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, SGB II, Antrag auf Leistungen, Unterhalt, UH4, Unterhaltsansprüche, Unterhalt gegenüber Partner https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2094280/show
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