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Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken innerhalb des Konzerns Stadt Essen, ihre Tochterunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.


Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), Baugesetzbuch (BauGB)


Die Kommunale Immobilienbewertung ist in Essen nur konzernintern tätig. Gutachten für Privatpersonen oder Firmen die nicht dem Konzern Stadt Essen angehören, können Gutachten vom Gutachterausschuss in der Stadt Essen, gegen eine Gebühr beantragen.
Weitere Informationen unter: https://www.gars.nrw/essen/


Zuständige Einrichtungen
Kommunale Immobilienbewertung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62600
Fax: +49 201 8862006
E-Mail: immobilienbewertung@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Rainer Rosenkranz Wertermittlung für den An- und Verkauf, Bodenordnungs- und städtebauliche Sanierungsverfahren

Tel.:
+49 201 88-62610
E-Mail:
rainer.rosenkranz@amt62.essen.de