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Wettbürosteuer

Besteuerung von Sportwetten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20. September 2022 in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist.

Das Gericht ist nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist.

Diese Entscheidung wirkt sich auf die in Essen festgesetzten Wettbürosteuern aus. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt und das Urteil Rechtskraft erlangt hat, wird die Stadt Essen die Besteuerungssachverhalte von Amts wegen prüfen und die Beteiligten schriftlich informieren. Die abschließende Bearbeitung der Fälle kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Hinweise und Besonderheiten

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Nr. 58/2022 vom 20.09.2022

Zuständige Einrichtungen
Örtliche Aufwandssteuern
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21430
Fax: +49 201 88-21480
E-Mail: vergnuegungssteuer@essen.de
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Wettbürosteuer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20. September 2022 in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist.

Das Gericht ist nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist.

Diese Entscheidung wirkt sich auf die in Essen festgesetzten Wettbürosteuern aus. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt und das Urteil Rechtskraft erlangt hat, wird die Stadt Essen die Besteuerungssachverhalte von Amts wegen prüfen und die Beteiligten schriftlich informieren. Die abschließende Bearbeitung der Fälle kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Örtliche Aufwandssteuern
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21430
Fax +49 201 88-21480
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Fax +49 201 8821142