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Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet, in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen sich über die Digitale Einreiseanmeldung registrieren. Auf der Website Digitale Einreiseanmeldung geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.

Für Informationspflichten beziehungsweise die Antragstellungen, die nicht über die Digitale Einreiseanmeldung wahr genommen werden können, steht folgendes Formular bereit:

  • Die Informationspflicht über das Auftreten von Symptomen in der Quarantäne
  • Die Informationspflicht der negativen Testung von Reiserückkehrer*innen aus Hochinzidenzgebieten, die sich am fünften Tag der Quarantäne testen lassen, um die Quarantäne auf inklusive fünf Tage zu verkürzen.
  • Die Antragstellung bei Vorliegen eines triftigen Grundes für eine Ausnahme der Quarantäne, die durch die Einreise nach Deutschland einzuhalten wäre.

Rechtsgrundlagen

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Datenschutzerklärung


Weitere Informationen

Das Bürgertelefon der Stadt Essen ist für Fragen rund um das Coronavirus montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0201 88-88999 erreichbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Interessierte in den FAQ des Gesundheitsamts: www.essen.de/FAQcoronavirus

Alles zum Coronavirus in Essen: www.essen.de/coronavirus_infos

Onlinedienstleistungen
Onlineformular für Reiserückkehrer*innen
Digitale Einreiseanmeldung
Onlinedienstleistungen
Onlineformular für Reiserückkehrer*innen
Digitale Einreiseanmeldung
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Hindenburgstraße 29
45127 Essen
Tel: +49 201 88-53999
Melden einer Reiserückkehr aus Risikogebieten

Für Informationspflichten beziehungsweise die Antragstellungen, die nicht über die Digitale Einreiseanmeldung wahr genommen werden können, steht folgendes Formular bereit:

  • Die Informationspflicht über das Auftreten von Symptomen in der Quarantäne
  • Die Informationspflicht der negativen Testung von Reiserückkehrer*innen aus Hochinzidenzgebieten, die sich am fünften Tag der Quarantäne testen lassen, um die Quarantäne auf inklusive fünf Tage zu verkürzen.
  • Die Antragstellung bei Vorliegen eines triftigen Grundes für eine Ausnahme der Quarantäne, die durch die Einreise nach Deutschland einzuhalten wäre.

Das Bürgertelefon der Stadt Essen ist für Fragen rund um das Coronavirus montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0201 88-88999 erreichbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Interessierte in den FAQ des Gesundheitsamts: www.essen.de/FAQcoronavirus

Alles zum Coronavirus in Essen: www.essen.de/coronavirus_infos

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Gesundheitsamt
Hindenburgstraße 29 45127 Essen
Telefon +49 201 88-53999