BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren (Anlage EK)

Hier können Sie die Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren angeben.

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr JobCenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 

Unterlagen

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Verfahrensablauf

Die von Ihnen ausgefüllte Einkommensmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.

Hinweise und Besonderheiten

Wichtig ist, dass Sie alle Einkommen mitteilen, damit ihr Anspruch richtig berechnet werden kann. Sollte es sich um schwankendes Einkommen handeln, geben Sie dies bitte unbedingt mit an.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung