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Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) (Anlage UH2)
Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre machen.
Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre machen.)
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Unterlagen
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Verfahrensablauf
Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.
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Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
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Ruhrallee 175
45136 Essen