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 Anlage für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage KI)

Hier können Sie Angaben für ein Kind unter 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.

Bitte tragen Sie hier alle Kinder unter 15 Jahren, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.

Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 

Unterlagen

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Schulbescheinigung
  • Schulbedarfe

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege / Quittungen
  • Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif
  • Mitgliedsbescheinigung

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Verfahrensablauf

Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.

Hinweise und Besonderheiten

Für Personen über 15 Jahren füllen Sie bitte Anlage WEP aus.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

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