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 Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (Anlage MEB)

Hier können Sie Angaben zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung machen.

Wenn Sie an einer Krankheit leiden, wodurch Sie mehr Kosten für die auf die Krankheit ausgelegte Ernährung haben, können Sie hierfür einen Mehrbedarf beantragen. 

Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.

Unterlagen

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Verfahrensablauf

Nach Einreichung Ihrer ärztlichen Bescheinigung/ Ihres ärztliches Attests wird durch die Leistungsabteilung entschieden ob und in welcher Höhe ein Mehrbedarf gewährt werden kann.

Hinweise und Besonderheiten

Der Mehrbedarf für kostenauswendige Ernährung beträgt je nach Krankheitsbild zwischen 5 und 30 Prozent des Regelsatzes.

Ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wird bei folgenden Krankheiten gewährt:

  • Mukoviszidose/zystische Fibrose
  • Zöliakie
  • Krankheitsassoziierte Mangelernährung (früher: konsumierende Erkrankungen) nach individueller medizinischer Beurteilung
  • Tumorerkrankungen, Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
  • Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
  • terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)]
  • Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie

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Zuständige Einrichtung

JobCenter Essen
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Ruhrallee 175
45136 Essen