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Hundesteuer (An- und Abmeldung beim Steueramt)
Anmeldung
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Anmeldung kann fernmündlich, schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen der Person, die den Hund hält) zu erreichen
A – K +49 201 88-21432
L – Z +49 201 88-21435
Abmeldung
Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und die neue haltende Person ist gegebenenfalls anzugeben.
Die Abmeldung kann schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Hundesteuer-Befreiungen
Zum Beispiel für:
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für 36 Monate).
Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.
Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Hundesteuer (jährlich)
- Ein Hund: 156,00 Euro
- Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
- Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
- Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Hundesteuer
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
E-Mail: hundesteuer@essen.de