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 Verschmelzung von Flurstücken

Mehrere Flurstücke, die ein örtlich und wirtschaftlich einheitliches Grundstück bilden, können unter bestimmten Bedingungen zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Die Verschmelzung von Flurstücken dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Anzahl der im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesenen Flurstücke soweit wie möglich verringert wird.

Kosten

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtung

Liegenschaftskataster
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: kataster@amt62.essen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Sander: Sachgebietsleiter
Tel: +49 201 88-62582
E-Mail: frank.sander@amt62.essen.de