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Verschmelzung von Flurstücken
Mehrere Flurstücke, die ein örtlich und wirtschaftlich einheitliches Grundstück bilden, können unter bestimmten Bedingungen zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Die Verschmelzung von Flurstücken dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Anzahl der im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesenen Flurstücke soweit wie möglich verringert wird.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
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Zuständige Einrichtung
Liegenschaftskataster
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: kataster@amt62.essen.de