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 Übernahme von Katastervermessungen

Katastervermessungen dienen der Fortführung (Aktualisierung) des Liegenschaftskatasters und werden daher auch als Fortführungsvermessungen bezeichnet.

Im Einzelnen handelt es sich bei den Fortführungsvermessungen um

  •  Teilungsvermessungen (Bildung von neuen Flurstücken durch Teilung bestehender Flurstücke)
  • Grenzvermessungen (Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen)
  • Gebäudeeinmessungen (Einmessung neuer Gebäude und neuer Anbauten)

Die ausführenden Vermessungsstellen reichen die Vermessungen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster beim Katasteramt ein.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem VermWertKostT in Verbindung mit der VermWertKostO NRW

 

Zuständige Einrichtung

Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen