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 Parkausweis für soziale und ambulante Dienste und Hebammen

Ausnahmegenehmigungen für soziale und ambulante Dienste

Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten vorhandener Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten vor Ort eingesetzt werden.  

Der Parkausweis berechtigt zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsfürsorge bis zu 120 Minuten

· entgegen Zeichen 286/290.1 StVO im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen,

· auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,

· auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 286, 290.1, Zeichen 314/ 315 StVO mit Zusatzschild ,,Bewohner mit Parkausweis frei'') zu parken, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

 

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

Rechtsgrundlagen

§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung

Erlasse des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopien der Fahrzeugscheine/ Zulassungsbescheinigungen Teil 1
  • Bei Hebammen: Kopie der Ernennungsurkunde
  • Fotos des/der Servicefahrzeuge(s)
    (Fotos von Front und Heck mit Kennzeichen und von beiden Seiten mit fester Firmenaufschrift)

Kosten

Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 130,- Euro pro Jahr je Ausweis für das Stadtgebiet, 150,- Euro pro Jahr für den Regierungsbezirk Düsseldorf, jeder weitere Regierungsbezirk 40,- Euro pro Jahr, Gesamt-NRW 300,- € pro Jahr. Die Änderung der Genehmigung kostet 15.- Euro (zum Beispiel bei Kennzeichenwechsel).

Bearbeitungsdauer

Circa zwei Wochen

Zuständige Einrichtung

Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen
Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de

Zuständige Kontaktpersonen