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 Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe.

Dadurch wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen persönliche Vorsprachen möglichst vermieden werden. In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass zur Kontaktbeschränkung Termine nur durch einen Elternteil wahrgenommen werden können. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.

Hinweise und Besonderheiten

Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit

Wichtige Informationen zum "ElterngeldPlus" finden Sie unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Weitere Informationen

So können Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen:

Ausführliche Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit finden Sie hier:

Zuständige Einrichtung