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Fassadenreinigung
Das bei der Fassadenreinigung anfallende Abwasser muss als Schmutzwasser betrachtet werden. Es ist in den Kanal einzuleiten. Eine Versickerung auf dem Grundstück ist zu vermeiden.
Entsprechende Auffangvorrichtungen sind dafür vorzusehen. Je nach Art der Fassadenreinigung sind ggf. zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Fassadenreinigungen sind bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Zuständige Einrichtung
Umweltamt
Umweltamt
Natorpstr. 27
45139 Essen
E-Mail: umweltamt@essen.de