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 Lebensmittelüberwachung

Für die amtliche Lebensmittelüberwachung stehen Tiermediziner*innen, Lebensmittelchemiker*innen und Lebensmittelkontrollierende zur Verfügung.

Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände wie etwa Bekleidung oder Spielwaren, oder kosmetische Mittel herstellen und in den Verkehr bringen, unterliegen der Überwachung.

Um Verbraucher*innen insbesondere vor gesundheitlichen Schäden und auch vor Täuschungen zu schützen, werden Betriebskontrollen durchgeführt und regelmäßig Proben genommen.