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 Tiertransporte

Seit Januar 2008 gelten für den Tiertransport neue Bestimmungen. Neben der Zulassung von Transportunternehmern müssen Fahrer*innen und Betreuer*innen von Tiertransporten einen Befähigungsnachweis vorlegen, wenn sie Tiere im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit über mehr als 65 Kilometer transportieren.

Den Befähigungsnachweis erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang vom Veterinäramt.

Er bescheinigt Ihnen eine umfassende Schulung und Kenntnisse der Tierschutzvorschriften.

Gewerbliche Tiertransporte

Bei einem gewerblichen Tiertransport, der länger als 8 Stunden dauert, müssen Sie zusätzlich einen Transportplan vorlegen.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
E-Mail: veterinaeramt@essen.de