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Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen, Baustellenbeschilderung, Absicherung des Straßenraums
Beratung, Prüfung und Genehmigung aller Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum im Bereich von Tief- und Hochbaumaßnahmen. Tiefbaumaßnahmen:
Hochbaumaßnahmen:
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Rechtsgrundlagen
§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Unterlagen
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Fristen
Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an
Zahlungsweisen
- Überweisung
Weitere Informationen
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Zuständige Einrichtung
Gebühren und Rechtsangelegenheiten
Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
E-Mail: baustellen@amt66.essen.de