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 Laufzeitbestätigungen

Erteilung von Bescheinigungen über den Termin, zu dem bei "Sozialwohnungen" die Eigenschaft "öffentlich gefördert" endet.

Die Verfügungsberechtigten (Eigentümer*innen) erhalten die Bescheinigung von Amts wegen; es bedarf keiner Antragstellung.

Zuständige Einrichtung