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Wohnungsbindungsrechtliche Freistellungen
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen kann auf Antrag des*der Eigentümer*in/ Verfügungsberechtigten der Bezug einer geförderten Wohnung auch dann genehmigt werden, wenn die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nicht möglich ist.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Unterlagen
Für die Freistellung können das Antragsformular und die Einkommenserklärungen nebenstehend über den Formulardienst heruntergeladen werden, sind aber auch im Wartebereich der Fachabteilung erhältlich.
Kosten
Gebühren:
- 30,00 Euro
Zahlungsweisen
- Überweisung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Wohnungsvermittlung / Sondersachgebiet Vergabe von Neubauwohnungen / Ausübung sonstiger Belegungsrechte / Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine / Anträge auf Zinssenkung und Auszahlung von Aufwendungsdarlehen / Anträge auf Freistellung
Gildehof
Hollestr. 3
45127 Essen
E-Mail: wohnungsangelegenheiten@einwohneramt.essen.de