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Vermessungsaufträge
Zur Bebauung oder Teilung eines Grundstücks oder zur exakten Feststellung der Grundstücksgrenzen muss das Grundstück vermessen werden.
Weitere Angaben befinden sich unter der Leistungsbezeichnung Amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung und Teilungsvermessung
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Zuständige Einrichtung
Vermessung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de