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 Vermessungsaufträge

Zur Bebauung oder Teilung eines Grundstücks oder zur exakten Feststellung der Grundstücksgrenzen muss das Grundstück vermessen werden.

Weitere Angaben befinden sich unter der Leistungsbezeichnung Amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung und Teilungsvermessung

Kosten

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtung

Vermessung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Krückhans: Leiter
Tel: +49 201 88-62300
E-Mail: martin.krueckhans@amt62.essen.de