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 Zweitwohnungsteuer

Steuergegenstand

Die Stadt Essen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Der Gegenstand der Zweitwohnungsteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Essener Stadtgebiet.

Steuersatz

Die Steuer beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete (Miete für den Wohnraum ohne Neben- und ohne Heizkosten) bzw. der ortsüblichen Miete.

Beispiel:

250 EUR Nettokaltmiete / Monat
entsprechen 3.000 EUR Nettokaltmiete / Jahr
davon 10%
ergeben 300 EUR Zweitwohnungsteuer / Jahr

Rechtsgrundlagen

Zweitwohnungsteuersatzung

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Zuständige Einrichtung

Zweitwohnungssteuer
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
E-Mail: zweitwohnungsteuer@essen.de