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Rundfunkgebührenbefreiung
Sie beziehen Sozialhilfe, Grundsicherung oder Asylbewerberleistung?
Dann können Sie sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen.
Den Antrag finden Sie bei untenstehendem Link.
Dafür bitten Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin um eine Bescheinigung für die Befreiung.
Sobald Sie diese erhalten haben, schicken Sie den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht ausgefüllt und mit der von hier erhaltenen Bescheinigung an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Soziale Dienstleistungen
Amt für Soziales und Wohnen
Steubenstr. 53
45121 Essen