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 Vermittlungsbudget

Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Notwendige Kosten können nach vorheriger Antragstellung übernommen werden. Nähere Auskünfte hierzu gibt Ihnen Ihr*e Arbeitsvermittler*in im JobCenter Essen. Auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch.

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.

Rechtsgrundlagen

Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII), Drittes Sozialgesetzbuch (SGBIII)

Fristen

Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

JobCenter Nord
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236
45326 Essen
E-Mail: nord@jobcenter.essen.de