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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bürgergeld (Übersicht)
Wer kann Grundsicherung (Bürgergeld) beantragen?
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Die Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen werden.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende sind unter anderem:
- Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Hilfebedürftigkeit (Einkommen und/ oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)
Verfahrensablauf
Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, sog. "Hartz IV") bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Antrag auf Bürgergeld und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.
Hinweise und Besonderheiten
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief beim JobCenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise dazu, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Erst- und Weiterbewilligungsanträge können auch digital gestellt werden. Alle dazu notwendigen Formulare finden Sie unter "Onlinedienstleistungen". Um den Daten-Upload vorzunehmen, ist einmalig die Anmeldung im Serviceportal / beim Servicekonto.NRW notwendig.
Weitere Informationen
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Onlinedienstleistung
Downloads
- Hauptantrag Bürgergeld
- Ausfüllhilfe zum Hauptantrag (Bürgergeld)
- Anlage WEP - Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
- Anlage KI - Kinder
- Einkommensbescheinigung
- Anlage EK - Einkommensverhältnisse
- Ausfüllhinweise zur Einkommensbescheinigung
- Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger
- Hinweise für Selbständige
- Anlage VM - Vermögen
- Anlage MEB - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
- Anlage KDU - Kosten der Unterkunft
- Weiterbewilligungsantrag
- Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten für iOS
- Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten Android
Zuständige Einrichtung
Neukundenbereich JobCenter
JobCenter
Berliner Platz 10
45127 Essen
E-Mail: bereich-nkb@jobcenter.essen.de