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Haltverbote für Umzüge
Zur reibungslosen Durchführung Ihres Umzuges besteht je nach örtlicher Verkehrslage die Möglichkeit, vor Ihrer Haustür eine Parkfläche zu reservieren. Für die Einrichtung eines Haltverbotsbereichs benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Sie mit Hilfe der Antrags "Umzug" beantragen können. Die benötigten Haltverbotsschilder mit zeitlichem Zusatzschild sind von Ihnen rechtzeitig mindestens 96 Stunden vor Ihrer Gültigkeit aufzustellen. Die Haltverbotsschilder erhalten Sie bei entsprechenden Servicefirmen, die sich auf die Verkehrssicherung spezialisiert haben und die rechtzeitige Aufstellung übernehmen.
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Rechtsgrundlagen
§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Unterlagen
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Fristen
Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.
Zahlungsweisen
- Überweisung
Zuständige Einrichtung
Gebühren und Rechtsangelegenheiten
Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
E-Mail: baustellen@amt66.essen.de