Identitätsbereich

Anzeige eines Parkverstoßes



Es besteht kein Anspruch auf Durchführung  eines Verfahrens der von Ihnen angezeigten Ordnungswidrigkeit; das Ordnungsamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über alle notwendigen Schritte.
Sie erhalten als Anzeigenerstatter*in sowie als Zeug*in – auch nach dem Informationsfreiheitsgesetzes NRW - keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand oder Ausgang des Verfahrens.
 
Anonyme Anzeigen können durch das Ordnungsamt nicht bearbeitet werden. Personen, welche Ordnungswidrigkeiten anzeigen oder bezeugen können, werden im Verfahren namentlich benannt und müssen bei einem gerichtlichen Verfahren als Zeug*in zur Verfügung stehen.

Bereits bei einer Akteneinsicht sind Ihre personenbezogenen Daten für die Betroffene (also für die angezeigte Person) ersichtlich.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.