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Wenn Sie in Essen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind und innerhalb von Essen umgezogen sind, so müssen Sie die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, nach der Ummeldung im Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassung ändern lassen. Für privat zugelassene Fahrzeuge besteht zusätzlich die Möglichkeit die Anschriftenänderung in den Fahrzeugdokumenten im Rahmen der Meldung bei einem der Essener Bürgerämtern durchführen zu lassen.

Sollten Sie aus einer anderen Stadt nach Essen umziehen, so buchen Sie bitte einen Termin für eine Umschreibung eines Kraftfahrzeuges, da Ihr Fahrzeug in den Zulassungsbezirk Essen umgeschrieben werden muss und dieses keine reine Anschriftenänderung darstellt.

Informationen hierzu finden Sie unter nebenstehendem Infolink.

Die Adressänderung bei Umzug innerhalb von Essen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Internetbasierte Adressänderung

Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Adressänderung sind:

  • die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes möglich
  • die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse bereits im Bürgeramt registriert ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscodes
  • Antragsteller muss der letzte Halter sein
  • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Adressänderung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.

Alternativ ist die Adressänderung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde oder im Zuge der Meldung beim Bürgeramt möglich.



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.

  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gegebenenfalls Fahrzeugbrief
    Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassung möglich.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ 4,30 EUR Für die internetbasierte Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 4,30 Euro zzgl. der Versandgebühren an.
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ 11,10 EUR Es fallen Standartgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 11,10 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.