Haben Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) können Sie eine Wiederzulassung hierfür beantragen. Eine Wiederzulassung ist nur auf denselben Halter und dasselbe Fahrzeug möglich.
Die Wiederzulassung von Fahrzeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Internetbasierte Wiederzulassung (i-Kfz)
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss aktuell außer Betrieb gesetzt sein
- Der Antragsteller muss der letzte Halter des Fahrzeugs sein
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2015)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2018) ist lediglich bei Wiederzulassung mit Zuteilung einer neuen Kennzeichenkombination erforderlich. Bei Wiederzulassungen mit Zuteilung des vorherigen Kennzeichens ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- BundID mit Personalausweis (nPA)/eID-Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)-Authentifizierung, Voraussetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat Authentifizierung - Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
Den Service für die Internetbasierte Wiederzulassung finden sie rechts unter der Rubrik Onlinedienstleistungen.
Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.
Alternativ ist die Wiederzulassung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.
Im Rahmen der im Vorfeld beantragten Außerbetriebsetzung können Sie Ihre Kennzeichen zur späteren Wiederzulassung fahrzeugbezogen für 12 Monate reservieren lassen.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Wiederzulassung kann sowohl persönlich als auch durch Bevollmächtigung beantragt werden.
Auf eine Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann unter Beibehaltung der Kennzeichenkombination und bei bereits vorhandenen Zulassungsbescheinigungen verzichtet werden.
Ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich beachten Sie bitte folgendes:
Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Wiederzulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 5, 45276 Essen, übersendet wird.
Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht in Borbeck vereinbaren.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)- berücksichtigen Sie hierzu die oben stehenden Anmerkungen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
- Kennzeichenschilder
- Wunschkennzeichen
Wenn Sie im Vorfeld ein Wunschkennzeichen reserviert haben, legen Sie bitte die schriftliche Bestätigung hierüber vor.
- Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Standardgebühren bei Vorsprache | $kosten.typ | 23,00 EUR | Es fallen Standardgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 23,00 Euro an. |
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung | $kosten.typ | 10,60 EUR | Für die internetbasierte Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 10,60 Euro zzgl. der Versandgebühren an. |
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.
Bei der Zuteilung einer neuen Kennzeichenkombination fallen zusätzlich Kosten für neue Kennzeichenschilder an.
Dienste finden:
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
- Zuständige Einrichtungen
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- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
- Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen