Sollten Sie ein Kraftfahrzeug auf sich zulassen oder eine Umkennzeichnung wünschen, können Sie im Rahmen der persönlichen Vorsprache ein Wunschkennzeichen oder ein Zufallskennzeichen beantragen. Die Zuteilung eines Zufallskennzeichens ist gebührenfrei. Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens ist mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 10,20 Euro verbunden.
Die Kfz-Zulassungsbehörde Essen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Kennzeichenwunsch online auf Verfügbarkeit zu prüfen und für 90 Tage zu reservieren. Bei der Reservierung eines Zufallskennzeichens werden 2,60 Euro und bei einem Wunschkennzeichen 12,80 Euro im Rahmen der Zulassung extra berechnet.
Eine Verlängerung der Reservierung ist nicht möglich. Sie können die Kennzeichenkombination jedoch nach Ablauf erneut über die Wunschkennzeichenanwendung reservieren. Die abgelaufenen Reservierungen werden automatisch freigegeben und der Datenbank zur Verfügung gestellt.
Es erfolgt keine Gebührenerhebung, wenn die Reservierung nicht für eine Zuteilung genutzt wird. Gemäß § 8 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination.
Beschränken Sie die Anzahl der Reservierungen bitte ausschließlich auf Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf. Es wird sich vorbehalten, Reservierungen zu löschen, soweit diese die Anzahl von drei überschreiten oder missbräuchlich getätigt oder genutzt werden.
Die Zuteilung des reservierten Kennzeichens erfolgt nur auf die in der Reservierung angegebene Person. Es ist erforderlich, dass bei der Kennzeichenreservierung die korrekten Daten der Person, der Firma oder des sonstigen Halters in genauer Schreibweise angegeben werden. Die reservierte Kennzeichenkombination darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kennzeichenkombinationen, welche einschließlich der Städtekennung „E“ fünf Stellen unterschreiten, müssen persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde reserviert werden.
Mit dem hinterlegten Link gelangen Sie direkt zum Onlineservice für Kennzeichenreservierungen.
Es besteht auch die Möglichkeit - eine Reservierung von 90 Tagen - persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vornehmen zu lassen.
Bitte legen Sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens die Reservierungsbestätigung vor. Alternativ können Sie auch einen Hinweis zu dem reservierten Kennzeichen auf dem Antragsformular eintragen.
Zufallskennzeichen
Sie können mit dieser Funktion ein willkürlich ausgewähltes Zufallskennzeichen reservieren, damit zum Beispiel bereits im Vorfeld eine Anfertigung der Kennzeichen möglich ist. Hierbei haben Sie keine Auswahlmöglichkeit. Die Gebühr für die Vorabzuteilung ist in Höhe von 2,60 Euro im Rahmen der Zuteilung zu entrichten. Der Reservierungszeitraum beträgt bei Zufallskennzeichen 90 Tage.
Statusabfrage zur Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Sie können mit dieser Funktion eine Auskunft darüber erhalten, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II in der Kfz-Zulassungsbehörde vorliegt.
Ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II im Rahmen einer Beantragung vorzulegen, muss die Übersendung an die Kfz-Zulassungsbehörde durch Sie, bei der entsprechenden Stelle, beantragt werden.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Wunschkennzeichen und | $kosten.typ | 12,80 EUR | Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fallen Gebühren in Höhe von 12,80 Euro an. |
Zufallskennzeichen | $kosten.typ | 2,60 EUR | Für die Reservierung eines Zufallskennzeichens fallen Gebühren in Höhe von 2,60 Euro an. |
Die Gebühren sind bei Verwendung zu entrichten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, welche nicht unmittelbar in der Kfz-Zulassungsbehörde zu erwerben sind.
- Onlinedienstleistungen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Terminvereinbarung Fahrerlaubnisangelegenheiten
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Terminvereinbarung Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
- Zuständige Einrichtung
-
- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de