Nähere Informationen zum neuen Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger finden Sie hier.
Neues Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger ab 10. April 2025
Die Antragstellung ist ab 10. April um 08:00 Uhr über das Servicepotal möglich.
Das „Förderprogramm Lastenräder“ ist eine der Sofortmaßnahmen aus dem Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan = SECAP). Die Förderung erfolgt im Hinblick auf die Ziele der Stadt Essen zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Verkehrswende. Die Stadt Essen unterstützt damit die Anschaffung von werksneuen Lastenrädern und Fahrradanhängern, die zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.
Mit Fokus auf die soziale Gerechtigkeit von Klimaschutzmaßnahmen sollen Leistungsbeziehende und Familien mit mindestens einem Kind im Haushalt je nach Einkommen in der aktuellen Förderrichtlinie besonders unterstützt werden.
Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen einer Förderung informiert die Förderrichtlinie vom 9. April 2025.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an lastenrad@gha.essen.de.
Ratsbeschluss vom 9. April 2025
Merkblatt zum Förderantrag
Um sicherzustellen, dass Sie alle Unterlagen für die Antragstellung digital vorliegen haben, überprüfen Sie bitte die folgenden, zwingend erforderlichen Informationen zu Ihrem Antrag auf Fördermittel. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie sich mit einem Benutzernamen und Passwort bei der BundID registrieren.
Checkliste
Sie brauchen für die Antragstellung:
- Ein Angebot mit Name und Adresse der antragstellenden Person sowie die Bezeichnung des Fördergegenstands, das Modell, das Angebotsdatum und die voraussichtlichen Kosten sowie der Name des Fachhandels. Zubehör muss extra ausgewiesen sein. Rabatte werden abgezogen, sofern sich diese nicht explizit auf das Zubehör beziehen.
- Alternativ zum Angebot wird auch ein gut lesbares Bildschirmfoto einer Internetseite akzeptiert. Dieses Bildschirmfoto muss ebenfalls die unter Punkt 1. angeführten Angaben enthalten.
- Einen Wohnortnachweis mit Angabe des Namens, der Adresse und der Gültigkeitsdauer. Meldebescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Reisepässe werden nicht akzeptiert.
- Namen und Geburtsdatum aller im Haushalt lebender Personen.
- Zur Beantragung des Familien-Bonus: Einordnung in die jeweilige Einkommensgruppe durch einen aktuellen Bescheid über die Elternbeiträge. Wenn das nicht vorliegt, Auszug aus dem Familienbuch oder Geburtsurkunde des Kindes, Meldebescheinigung mit Angaben der im Haushalt lebenden Kinder und Jahres-Einkommensnachweis für den gesamten Haushalt.
- Zur Beantragung des Bonus für Leistungsbeziehende: aktueller Leistungsbescheid.
Weitere Informationen und die benötigten Unterlagen zur Auszahlung der Fördersumme finden Sie in der Förderrichtlinie.
Wichtige Hinweise:
Lastenräder und Fahrradanhänger sind erst nach der Antragstellung förderfähig, das heißt der Kauf / das Leasing des Fördergegenstands (einschließlich der Beauftragung, Bestellung und Anzahlung) darf erst nach Beantragung der Förderung erfolgen. Wird der Kauf / das Leasing vor Bekanntgabe der Förderzusage getätigt, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Falls wir noch Rückfragen haben oder Unterlagen zur Antragstellung benötigen, werden wir Sie schriftlich per E-Mail kontaktieren. Sie haben dann die Möglichkeit binnen einer Frist von 3 Monaten nach unserer Kontaktaufnahme mit Ihnen die fehlenden Unterlagen / Informationen nachzureichen. Falls diese nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, wird Ihr Antrag abgelehnt und es steht Ihnen frei einen neuen Antrag zu stellen.
Die Antragstellung ist ab dem 10. April 2025 um 08:00 Uhr möglich.
Lastenrad Testfahrten
Möchten Sie ein Lastenrad erst einmal Testen, bevor Sie sich selbst eines anschaffen, können Sie sich an verschiedenen Standorten in Essen ein StadtLastenRad ausleihen. Alle Informationen finden Sie unter www.essen.de/stadtlastenrad oder direkt in der nextbike-App.
Das StadtLastenRad gibt es an folgenden Standorten:
- Innenstadt: Berliner Platz (am Kino Cinemaxx)
- Südviertel: Ecke Isenbergstraße / Witteringstraße
- Borbeck: am Bahnhof Borbeck
- Altenessen: am Altenessener Markt
- Katernberg: am Katernberger Markt
- Steele: am Grendplatz
Im Laufe des Jahres soll das Angebot auf zwölf Standorte im gesamten Stadtgebiet erweitert weitern. Die aktuellsten Informationen zu verfügbaren Stationen und Rädern sind direkt in der nextbike-App verfügbar.
Lastenrad-Typen und Transportzwecke
Welche Lastenrad-Typen gibt es? Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind.
https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/
Auch der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf ihrem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport.
Die Antragstellung erfolgt über die Onlinedienstleistungen. Der Antrag kann nur digital ausgefüllt und versendet werden.
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Förderung eines Lastenrades
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Förderung eines Lastenrades
- Zuständige Einrichtung
-
- Grüne Hauptstadt Agentur
- I. Dellbrügge 4
- 45127 Essen
- E-Mail: info@gha.essen.de