BIS: Suche und Detail

Inklusionsbeirat

Seit dem 29. November 2022 gibt es bei der Stadt Essen einen Inklusionsbeirat. Seitdem hat sich der Beirat bereits mit vielen wichtigen Aspekten der Inklusion befasst und die unterschiedlichsten Anregungen auf den Weg gebracht. Mit der Kommunalwahl 2025 konstituiert sich auch der Inklusionsbeirat neu, sodass ein entsprechendes Bewerbungsverfahren durchgeführt werden muss.


Der Inklusionsbeirat setzt sich unter anderem aus 15 Bürger*innen zusammen, die als Expert*innen in eigener Sache beraten und empfehlen können - getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. Diese Mitglieder werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahren aus den Essener Bürger*innen mit einer Schwerbehinderung ausgewählt. Eine Bewerbung ist innerhalb der Frist online, schriftlich per Post oder mündlich möglich.


Das Rahmenkonzept steht - jetzt fehlen nur noch die Mitglieder, die den Inklusionsbeirat mit Leben füllen. Hierfür benötigen wir die Unterstützung der Bürger*innen der Stadt Essen.

Als Vertreter*innen für Betroffene im Inklusionsbeirat müssen Sie:

  • Zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX gehören oder gleichgestellt sein,
  • volljährig sein und
  • ihren Wohnsitz in Essen haben. 

Gerne können Sie sich im Zeitraum vom 01. April 2025 bis zum 31. Mai 2025 als Mitglied für den Inklusionsbeirat bewerben.