Die Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch ebenfalls durch Dritte, etwa auch von Privatpersonen, beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden. Die sogenannte Drittanzeige stellt eine Anregung an die Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes wird sodann nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.
Anonyme Anzeigen sowie solche mit unvollständigen oder nicht hinreichend belegten Angaben werden nicht weiterverfolgt. |
Nutzen Sie bitte zur Erstattung einer Anzeige das über den nebenstehenden Link erreichbare Online-Formular. Hilfreich ist es zur weiteren Bearbeitung stets, wenn über die zu leistenden Angaben hinaus aussagekräftige Beweisfotos hochgeladen und mit versandt werden. Diese sollten möglichst den Verstoß, das Kennzeichen sowie – falls vorhanden - die Beschilderung erkennen lassen.
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Bitte bedenken Sie, dass Sie im Verfahren gegen die betroffene Person namentlich genannt werden und Sie bei einem etwaigen gerichtlichen Verfahren auch als Zeugin/Zeuge zur Verfügung stehen müssen.
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- Anzeige eines Parkverstoßes
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- Zuständige Einrichtung
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- Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Parkraumbewirtschaftung
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-32447
- Fax: +49 201 88-32399
- E-Mail: verkehrsueberwachung@ordnungsamt.essen.de
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