Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt machen.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Hier können Sie Angaben zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt machen.
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Urteil / gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Sollte Ihr Vermögen die Freigrenzen übersteigen, ist dies erst zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen.
Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.
Dienste finden:
- Downloads
- Anlage UH1 - Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Zuständige Einrichtungen
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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