BIS: Suche und Detail

Hier können Sie Angaben für ein Kind unter 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein Servicekonto.NRW mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Bitte tragen Sie hier alle Kinder unter 15 Jahren, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein.


Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Schulbescheinigung
  • Schulbedarfe

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege / Quittungen
  • Beitragsbescheinigung / Beitragsbescheinigung Basistarif
  • Mitgliedsbescheinigung

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Für Personen über 15 Jahren füllen Sie bitte Anlage WEP aus.


Die von Ihnen ausgefüllte Unterhaltsmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.