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Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH veräußert und erwirbt im Auftrag der Stadt Essen städtischen Gewerbeflächen.


Gewerbegrundstücke sind für die Unterbringung von Industrie- und Gewerbebetrieben bestimmt. Gewerbeflächen werden von Gemeinden ausgewiesen. Art und Maß der möglichen Bebauung werden in dem Bebauungsplan geregelt.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)



Zuständige Einrichtung
Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement
Lindenallee 6-8
45121 Essen