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Alle 5 Jahre findet der Aufruf zur Bewerbung als Schöffin und Schöffe statt. 


Die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt über eine Vorschlagsliste.Die Liste sollte alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und mindestens doppelt so viele Personen enthalten wie letztlich benötigt werden.

Für die Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten ist kein besonderes Verfahren vorgeschrieben. Die Gemeinden fordern in Aufrufen oder Anzeigen Interessierte auf, sich für das Schöffenamt zu bewerben. In vielen Gemeinden benennen die Parteien, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Vereine und Wohlfahrtsverbände geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Personen, die sich nicht von einer Organisation vorschlagen lassen wollen, können sich auch selbst bei der Stadt Essen melden. Hierzu nutzen Sie das Bewerbungsformular


Gerichtsverfassungsgesetz


Zuständige Einrichtung
Rats- und Ausschussangelegenheiten
Porscheplatz 1
45127 Essen
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