Betreiber einer IED-Anlage müssen nach § 31 Abs. 1 BImSchG jährlich der zuständigen Behörde eine Ergebniszusammenfassung der Emissionsüberwachung vorlegen
Der zuständigen Überwachungsbehörde muss jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie sonstige Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgelegt werden
BImSchG
Betrieb einer Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie (IED)
Vorlage bis zum 31. Mai des Folgejahres
Die zusammengefassten Unterlagen müssen der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorgelegt werden
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Untere Immissionsschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59588
- Fax: +49 201 88-59559
- E-Mail: uib@umweltamt.essen.de