Das Wohnverhältnis, das Einkommen, der Familienstand sowie die berufliche Situation können sich bei Empfänger*innen von Unterhaltsvorschussleistungen jederzeit ändern. Aus diesem Grund überprüft die Unterhaltsvorschusskasse in einem jährlichen Turnus, ob die Anspruchsvoraussetzungen der Empfänger*innen weiterhin erfüllt sind.
Änderung der Lebensumstände
Die Lebensumstände der Empfänger*innen von Unterhaltsvorschussleitungen können Änderungen unterworfen sein, die der Unterhaltsvorschusskasse nicht oder nicht immer rechtzeitig mitgeteilt werden. Um dadurch mögliche Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen, prüft die Unterhaltsvorschusskasse in jährlichen Abständen, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Hierzu wird von der Unterhaltsvorschusskasse ein Überprüfungsfragebogen an die Empfänger*innen der Unterhaltsvorschussleitungen versandt.
Weigert sich der alleinerziehende Elternteil, den Überprüfungsfragebogen auszufüllen, ist die Leistung zu entziehen.
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bitte beachten Sie, dass eine vorheriger Terminabsprache zwingend notwendig ist.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Unterhaltsvorschuss
- Kopstadtplatz 12
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51235