Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Empfänger*innen lediglich unter bestimmten Voraussetzungen.
Aus diesem Grund sind Änderungen der Lebensumstände unmittelbar der Unterhaltsvorschusskasse mitzuteilen.
Die Lebensumstände der Empfänger*innen von Unterhaltsvorschussleitungen können Änderungen unterworfen sein.
Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer sachbearbeitenden Person in der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Verbindung, wenn Sie
- Unterhalt für das Kind vom Vater / von der Mutter bekommen,
- heiraten wollen bzw. eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen lassen wollen,
- beabsichtigen, umzuziehen,
- (wieder) mit dem Vater / der Mutter Ihres Kindes zusammenziehen wollen,
- das Kind nicht mehr allein betreuen (z. B. wenn das Kind (auch) von dem anderen Elternteil betreut wird),
- Zweifel haben, ob sich eine Veränderung auf die Leistungsvoraussetzung auswirkt.
Bitte beachten Sie, dass eine vorheriger Terminabsprache zwingend notwendig ist.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Unterhaltsvorschuss
- Kopstadtplatz 12
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51235