Verbleibensanordnung
Pflegeeltern können beim Familiengericht eine Verbleibensanordnung beantragen, um das Pflegekind bei sich zu behalten, wenn die leiblichen Eltern die Herausgabe verlangen und das Kindeswohl dadurch gefährdet ist.
Der allgemeine Sozialdienst und der Pflegekinderdienst beraten zu den Optionen und Voraussetzungen.
Verbleib eines Pflegekindes
Pflegeeltern können den Verbleib eines Pflegekindes in ihrem Haushalt beim Familiengericht beantragen (Verbleibensanordnung), wenn die Eltern entgegen der Hilfeplanung die Herausgabe des Kindes fordern. Diese Möglichkeit besteht, wenn das Pflegekind schon längere Zeit in der Pflegestelle lebt und das Kindeswohl durch die Herausgabe gefährdet ist. Eine solche Anordnung kann auch dauerhaft ausgesprochen werden.
Zu den Optionen und Voraussetzungen beraten der allgemeine Sozialdienst und der Pflegekinderdienst, die für die Unterbringung des Kindes in der Pflegestelle zuständig sind.
Die jeweilige fallführenden Personen in der Bezirkssozialarbeit und im Pflegekinderdienst sind über die Bereitschaftsnummern der Bezirksstellen zu erreichen.
Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel-, Huttrop, Frillendorf +49 201 88-51375
Rüttenscheid, Rellinghausen, Bergerhausen, Stadtwald +49 201 88-51395
Altendorf, Frohnhausen, Haarzopf, Fulerum, Holsterhausen, Margarethenhöhe +49 201 88-51405
Werden, Heidhausen, Bredeney, Schuir, Fischlaken, Kettwig +49 201 88-51545
Kupferdreh, Heisingen, Byfang, Überruhr, Burgaltendorf +49 201 88-51535
Borbeck, Bochold, Bergeborbeck, Frintrop, Schönebeck, Bedingrade, Dellwig, Gerschede +49 201 88-51435
Altenessen, Karnap, Vogelheim +49 201 88-51462
Stoppenberg, Katernberg, Schonnebeck +49 201 88-51480
Steele, Horst, Freisenbruch, Kray, Leithe +49 201 88-51497
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Soziale Dienste
- Vereinstr. 2
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51361
- Fax: +49 201 88-51705
- E-Mail: sozialedienste.51-10@jugendamt.essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung
- Unterhaltsvorschuss jährliche Anspruchsüberprüfung
- Beurkundung (Jugendamt, Unterhalt)
- Unterhalt für Kinder, Beistandschaft, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvorschuss, Beurkundung
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
- Ausbildungsförderung BAföG