Jeder Mensch hat das Recht, Informationen über seine Abstammung zu erhalten, einschließlich Umstände der Geburt und der Situation der leiblichen Eltern bei der Adoption.
Die Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt Adoptierte bei der Einsichtnahme in ihre Vermittlungsakte und gegebenenfalls bei der Suche nach leiblichen Eltern und Verwandten.
Recht auf Akteneinsicht
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, etwas über seine Abstammung zu erfahren. Dazu können z. B. die Umstände der Geburt oder die Situation der Herkunftseltern zum Zeitpunkt der Freigabe zur Adoption gehören.
Hilfe durch Adoptionsvermittlungsstelle
Wenn Sie adoptiert wurden, unterstützen und begleiteten Sie die Mitarbeiter*innen unserer Adoptionsvermittlungsstelle bei der Einsichtnahme in Ihre Vermittlungsakte. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach Ihren leiblichen Eltern und anderen Verwandten. Vertraulich zu behandelnde Informationen können jedoch nicht zugänglich gemacht werden.
Ab 16 Jahren ist die Akteneinsicht ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich.
Auch Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen.
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Eine vorherige Terminvereinbarung sowie der Identitätsnachweis sind erforderlich.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Soziale Dienste
- Vereinstr. 2
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51361
- Fax: +49 201 88-51705
- E-Mail: sozialedienste.51-10@jugendamt.essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz) Angebot
- Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Anordnung
- Beurkundung (Jugendamt, Unterhalt)
- Unterhalt für Kinder, Beistandschaft, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvorschuss, Beurkundung
- Unterhaltsvorschuss jährliche Anspruchsüberprüfung
- Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung
- Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt Festsetzung (Anspruch der Mutter)
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen