Die Stadt Essen fördert nach dieser Richtlinie Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden in dem Stadtgebiet. Die Förderung unterstützt private und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel der Förderung ist die Einsparung von Energie und die Reduktion des CO2-Ausstoßes in dem Stadtgebiet.
Stopp des Förderprogramms für Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden
Aufgrund der eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt Essen muss das Förderprogramm für Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden gestoppt werden.
Bewilligte Förderungen für die energetische Modernisierung werden noch ausgezahlt. Voraussetzung ist die Erfüllung aller Förderkriterien, die von uns im regulären Verfahren geprüft wird. Sie können die Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme beantragen.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQs.
Die Förderung unterstützt private, gemeinnütze und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Die folgenden Hinweise fassen die wichtigen Aspekte des Förderprogramms für die Gebäudemodernisierung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie im Downloadbereich. Diese Richtlinie ist maßgeblich für alle Entscheidungen. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.
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- 45127 Essen
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- Energetische Gebäudemodernisierung: Antrag auf Förderung von Maßnahmen - Richtlinie 2024