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Die Stadt Essen fördert nach dieser Richtlinie Maßnahmen der energetischen Modernisierung von Gebäuden in dem Stadtgebiet. Die Förderung unterstützt private und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel der Förderung ist die Einsparung von Energie und die Reduktion des CO2-Ausstoßes in dem Stadtgebiet.


Die Förderung unterstützt private, gemeinnütze und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Die folgenden Hinweise fassen die wichtigen Aspekte des Förderprogramms für die Gebäudemodernisierung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie im Downloadbereich. Diese Richtlinie ist maßgeblich für alle Entscheidungen. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.


Gemäß Förderrichtlinie Punkt 3 und weitere.


Merkblatt zum Förderantrag

Um sicherzustellen, dass keine weiteren Nachfragen unsererseits erforderlich sind, überprüfen Sie bitte die folgenden, zwingend erforderlichen Informationen zu Ihrem Antrag auf Fördermittel.

Checkliste:

  1. Angebote müssen Name/Adresse der Antragsstellenden sowie die Adresse des Förderobjekts enthalten
  2. Angabe U-Werte (siehe Richtlinie), Beachtung von Abkürzungen (Uw->Fenster / Ud->Türen)
  3. Eigentumsnachweis (in Form von z.B. Grundbuchauszug, Steuerbescheid oder Eintragungsbekanntmachung). Name des Eigentümers und Adresse des Förderobjekts müssen klar erkennbar sein.
  4. Wenn sie als natürliche Person den Antrag stellen, benötigen wir die Steuer-ID. Juristische Personen können auch die Wirtschafts-ID angeben (Die Abfrage dieser Daten ist erforderlich, da wir nach der Mitteilungsverordnung verpflichtet sind Kontrollmitteilungen über erbrachte Auszahlungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln)
  5. Vollmacht des Eigentümers bei Abweichung von Antragsstellern und Eigentümern
  6. Vollmacht von allen Eigentümern bei Wohneigentümergemeinschaften (WEG), hier benötigen wir auch zwingend die Steuer-IDs und Eigentumsanteile aller Eigentümer*innen
  7. Erkennbare Fotos von den zu sanierenden Maßnahmen im Dateiformat JPEG / PNG / PDF
  8. Nachweis über Umweltfreundlichkeit der Dämmstoffe
  9. Angebot über Energieberatung muss individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten

 

Hinweise:

Keine der Maßnahmen darf vor Antragstellung beauftragt worden sein, dies gilt auch für die Energieberatung.

Falls wir noch Rückfragen haben oder Unterlagen benötigen, werden wir Sie schriftlich über das Portal kontaktieren. Sie haben dann die Möglichkeit binnen einer Frist von 4 Wochen die fehlenden Unterlagen / Informationen nachzureichen. Falls diese nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, wird Ihr Antrag als unvollständig abgelehnt und es steht Ihnen frei einen neuen Antrag zu stellen.


Die Antragstellung ist ab dem 1.4.2025 möglich.


Wenn Sie kommunale Fördermittel und Bundesfördermittel (BEG über BAFA oder KfW) beantragen möchten, beantragen Sie zuerst die Förderung der Stadt Essen. Beantragen Sie danach die Bundesförderung, um eine Kumulierung zu ermöglichen. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.