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Wenn Sie eine Einrichtung, einen Verein, Verband oder auch eine Personengruppe vertreten, die sich kulturell engagiert, können Sie, soweit die in den "Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen" benannten Kriterien erfüllt sind, beim Kulturamt Mittel zur institutionellen (indirekten) Förderung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kulturamtes unter "Weiterführende Links".


Für die Erlangung eines Zuschusses richten Sie einen formellen schriftlichen Antrag an das Kulturamt der Stadt Essen. Bitte nutzen Sie dafür den verlinkten Vordruck. Bei einem Erstantrag stellen Sie darüber hinaus bitte ausführlich die Einrichtung dar: Beschreiben Sie Zweck und Ziel, die inhaltliche Konzeption und die Aktivitäten.


Der Antrag muss bis zum 31. August im Kulturamt eingereicht werden. Die entsprechende Förderung beginnt mit dem 1. Januar des Folgejahres.


Es fallen keine Gebühren an.


Das Kulturamt bietet potenziellen Antragsteller*innen ein umfassendes Beratungsangebot an. Sollten Sie Fragen zu dem hier dargestellten Verfahren oder der Antragstellung haben, geben wir Ihnen gern Auskunft. Sie können uns telefonisch, per E-Mail und natürlich auch persönlich erreichen.


Ihr schriftlicher Antrag wird auf Erfüllung der formalen Bedingungen überprüft, im Wesentlichen:

  • ob er den Förderkriterien entspricht, die der Rat der Stadt Essen in der Zuwendungsrichtlinie festgelegt hat,
  • ob er ein Nachvollziehbares Haushalts- und Wirtschaftsplan sowie Organisations- und Stellenplan enthält,
  • ob Zuwendungen anderer öffentlicher Stellen beantragt und genehmigt wurden.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ausschuss für Kultur im Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Wenn der Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat, werden die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide erstellt und versendet und ggf. ein Zuwendungsvertrag gefertigt. Der Prozess kann ca. 2 Monate in Anspruch nehmen.

Nach Abschluss des Jahres sind Sie als Kulturträger zur Einreichung eines Verwendungsnachweises verpflichtet, der auf Grundlage der Förderbestimmungen geprüft werden muss. Bitte verwenden Sie dafür den verlinkten Vordruck. 

Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne auch an die angegebenen Kontaktpersonen im Kulturamt.