BIS: Suche und Detail

Wer gewerblich Tiere transportieren will, benötigt eine Zulassung als Transportunternehmen. Bei langen Transporten muss auch das Fahrzeug zugelassen sein. Darüber hinaus benötigen Fahrer*innen und/oder Betreuer*innen der Tiere einen Befähigungsnachweis.


Für die Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer*in gemäß Artikel 10/11 der VO (EG) 1/2005 muss das Formular im Downloadbereich vollständig ausgefüllt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht werden.

Sofern nicht ausschließlich die eigenen Tiere in einem Umkreis von bis zu 65 km transportieren werden, wird ein Befähigungsnachweis benötigt. Das Formular findet sich im Downloadbereich. Dem Antrag ist der Nachweis der Sachkunde (Berufsabschluss, erfolgreiche Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang) beizufügen.


  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
  • EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005

  • Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte
  • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer

Ab 50 EURO, abhängig von Zeitaufwand und der Tierart.