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Ihr Pferd, Esel oder Maultier ist verstorben und soll kremiert bzw. eingeäschert werden.


Wenn Personen ein verstorbenes Pferd, Maultier oder einen verstorbenen Esel kremieren bzw. einäschern lassen möchten, benötigen sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Ein Antrag findet sich im Dokumentenbereich.

Weitere wichtige Hinweise gibt es in dem Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden des Landesamtes mit Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). Das Merkblatt ist über den Link im Bereich Weiterführende Informationen aufrufbar.

Wichtig: Das Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!


  • § 4 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag Ausnahmegenehmigung zur Equidenkremierung
  • Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier tierseuchenfrei ist.
  • TRACES-Handelspapier des Transportunternehmens
  • Zulassungs-/Registrierungsbescheid des Tranportunternehmens
  • Zulassungsbescheid des Krematoriums
  • Genehmigung des zuständigen Mitgliedstaates innerhalb der EU

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kremierung von Equiden



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Ausnahmegenehmigung
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Antrag Ausnahmegenehmigung Equidenkremierung
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de