Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere halten möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. das Halten von Tieren.
Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, deren Stellvertreter*in, sowie das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter benötigen
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
- Onlinedienstleistungen
- Erlaubnis gewerbliche Tierhaltung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Erlaubnis gewerbliche Tierhaltung
- Zuständige Einrichtung
-
- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de