Wer gewerbsmäßig eine Pferdepension betreiben möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. das Halten von Tieren.
Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachwiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, deren Stellvertreter*in, sowie das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
Pferdepension
Die Erlaubnis kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragt werden. Das Antragsformular findet sich im Downloadbereich. Dem Antrag muss eine Konzeptbeschreibung (Einzelhaltung, Gruppenhaltung, Selbstversorger, Vollpension, Boxenhaltung, Paddock, Weidegang, Bewegung), sowie eine Skizzenplan der Räume und Einrichtungen beigefügt werden.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person und ihr*e Stellvertreter*in benötigen
- einen Sachkundenachweis;
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen;
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Dienste finden:
- Downloads
- Antrag §11-Pferdepension betreiben
- Zuständige Einrichtung
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- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de